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Ein Haken signalisierte Abdruck-Wunsch

Leserbriefschreiber wollte eine anonyme Veröffentlichung

Unter der Überschrift „Nahverkehr geht an den Bedürfnissen vorbei“ veröffentlicht eine Regionalzeitung einen Leserbrief, der mit dem Namen des Einsenders unterzeichnet ist. Auch der Stadtteil, in dem der Verfasser des Leserbriefes wohnt, wird genannt. Der Mann kritisiert die Nennung seines Namens. Er habe den Brief über ein Kontaktformular der Zeitung im Internet abgesandt und am Ende seiner Anmerkungen um anonyme Veröffentlichung gebeten. Im Übrigen sei seine Einsendung sinnentstellend wiedergegeben worden. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dass die Redaktion grundsätzlich keine anonymen Leserbriefe veröffentliche. Sie habe sich jedoch bei dem Einsender entschuldigt, dass seine Zuschrift mit Namensnennung veröffentlicht worden sei. Zwar habe er in der Internetmaske mit einem Klick in das entsprechende Feld einer Veröffentlichung zugestimmt. Im Brief habe sich jedoch der Hinweis mit dem Wunsch nach anonymem Abdruck befunden. Diesen Hinweis habe der bearbeitende Redakteur offensichtlich übersehen. Selbstverständlich habe der Brief – so der Chefredakteur – nicht mit Namensnennung erscheinen dürfen. Die Redaktion habe Vorkehrungen getroffen, solche Vorfälle in Zukunft auszuschließen. Alle Redakteure seien nochmals darauf hingewiesen worden, besonders auf Vermerke zu achten, die gegen eine Veröffentlichung sprechen.