Vollständige Adresse des Einsenders genannt
Zeitung verzichtet künftig auf ihre bisher übliche Verfahrensweise
„Sowjets befreiten Ungarn“ lautet die Überschrift zu einem Leserbrief, den eine Regionalzeitung veröffentlicht. Darin geht es um die Rolle der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg. Neben dem Namen nennt die Zeitung die vollständige Adresse des Verfassers. Dieser wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Wegen der Nennung seiner Adresse sieht er Ziffer 2, Richtlinie 2.6, des Pressekodex verletzt. Der Chefredakteur der Zeitung stimmt dem Einsender der Zuschrift zu und hält die Beschwerde selbst für begründet. Zwar sei in der Zeitung regelmäßig darauf hingewiesen worden, dass Zuschriften ausschließlich mit der vollen Adresse des Einsenders veröffentlicht werden. Die jetzt vorliegende Beschwerde jedoch habe in der Redaktion zu der Entscheidung geführt, künftig auf diese Angaben zu verzichten. (2011)