Ein Bild des Amokläufers gezeichnet
Der Täter von Newtown (USA) war möglicherweise psychisch krank
Der Amoklauf an einer Schule in Newtown (US-Bundesstaat Connecticut) ist Thema in der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Die Überschrift lautet: „Eiskalt. Ohne Gefühl. Kein Mitleid. (…) erklärt das Asperger-Syndrom“. Die Zeitung zeichnet mit Hilfe von Erinnerungen seiner ehemaligen Mitschüler ein Bild des Täters. Nach ihrer Ansicht deute dessen Verhalten auf die Krankheit hin. Der Autor schreibt: „Zunächst: Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Asperger-Syndrom und Gewalttätigkeit. Die meisten Betroffenen führen ein unauffälliges, oft integriertes Leben.“ Mehrere Leser der Zeitung wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Hier werden die Hauptargumente zusammengefasst. Beschwerdefall 0763: Der Leser wirft der Zeitung vor, einen Zusammenhang zwischen dem Asperger-Syndrom und dem Amoklauf herzustellen. Psychisch Erkrankte würden dadurch in ihrer Menschenwürde angegriffen. Die Äußerung sei zudem volksverhetzend. Deshalb habe er – der Leser – Anzeige erstattet. Beschwerdefall 0764: Der Beschwerdeführer hält die Überschrift für manipulativ. Die Redaktion suggeriert, Menschen mit Asperger-Syndrom hätten Charakteristika eines Amokläufers. Auch werde unterstellt, der Newtown-Täter habe diese Krankheit gehabt. Dies seien falsche Aussagen und unbelegte Vermutungen. Durch den Beitrag würden Autisten diskriminiert. Beschwerdefall 0765: Dieser Leser sieht die Würde von Menschen verletzt, die am Asperger-Syndrom leiden. Gerüchte über eine mögliche Erkrankung des Newtown-Amokläufers würden von der Redaktion als gesicherte Verknüpfung von Amoklauf und Syndrom dargestellt. Dies verstoße gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex definierte journalistische Sorgfaltspflicht. Auch sei die Ziffer 12 verletzt, da Kranke als Mörder diskriminiert würden. Die Rechtsabteilung der Zeitung argumentiert, es sei für die Öffentlichkeit von großem Interesse gewesen zu erfahren, was den Zwanzigjährigen zu seiner Tat veranlasst habe. Einer der möglichen Gründe, möglicherweise ein Asperger-Syndrom, sei Gegenstand der Berichterstattung gewesen. Dazu werde ein Überblick über diese seltene Erkrankung gegeben, etwa über die Symptome, Therapien und Auffälligkeiten. Die Zeitung bringe psychisch kranke Menschen nicht automatisch mit Amoktaten in Verbindung. Dass der Todesschütze von Newtown möglicherweise psychisch krank gewesen sei, gehe nicht auf eine Mutmaßung der Zeitung, sondern auf direkte Angaben von Angehörigen des Täters zurück. Die Persönlichkeitsrechte der im Bild gezeigten Beteiligten seien ebenfalls nicht verletzt worden. Diese Rechte müssten im vorliegenden Fall hinter die Informationsfreiheit zurücktreten.