Keine pauschale Diskriminierung
Zeitschrift befasst sich mit dem Amokläufer von Newtown
"Während des Massakers sagte er kein Wort“ – so überschreibt die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins einen Bericht über das Massaker an einer Schule in Newtown im US-Bundesstaat Connecticut. Der Artikel ist auf den Täter fokussiert. Die Zeitschrift zeichnet mit Hilfe von Aussagen von Verwandten und Bekannten ein Bild über den emotionalen Zustand des Amokläufers. Eine Passage aus dem Artikel: „Einiges deutet darauf hin, dass Lanza am Asperger-Syndrom litt, einer bestimmten Form von Autismus. Möglicherweise habe Lanza eine Persönlichkeitsstörung gehabt, berichtet auch Associated Press. Die Nachrichtenagentur berief sich auf Polizeikreise.“ Ein Leser der Zeitschrift hält die Berichterstattung für undifferenziert. Auf der Basis nicht belegter Aussagen und Spekulationen werde ein Zusammenhang zwischen Menschen, die unter dem Asperger-Syndrom leiden, und Amokläufern hergestellt. Gerade ein derartiges Ereignis erfordere ein erhöhtes Maß an Sorgfalt in der Berichterstattung. Die Zeitschrift stelle Zusammenhänge her, die faktisch nicht zu belegen seien. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift reagiert auf die Beschwerde mit dem Argument, es sei in der Berichterstattung um eine individuelle Entwicklungsstörung, nicht jedoch um die Bewertung einer ethnischen oder sonstigen Minderheit gegangen. Das öffentliche Interesse kreise nach derartigen Verbrechen vorwiegend um die Frage, wie es zu dem Unfassbaren kommen konnte. So werde je nach Einzelfall über sämtliche Gesichtspunkte berichtet. Es würden Antworten auf Fragen gesucht, die dazu beitragen könnten, solche Taten zu erklären. Die Zeitschrift widerspricht der Argumentation des Beschwerdeführers, der kritisierte Bricht stelle über die konkrete Tatkonstellation hinaus einen Zusammenhang her zwischen Menschen mit Asperger-Syndrom und Amokläufern her.