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Angehörige haben dem Abdruck zugestimmt

Fotos rund um die Beisetzung von Amoklauf-Opfern veröffentlicht

„Letzte Ruhe für zwei Sechsjährige“ titelt die Online-Ausgabe eines Magazins. Im Bericht geht es um die Beerdigung von zwei Opfern des Amoklaufes an einer Schule in Newtown (US-Bundesstaat Connecticut). Die Redaktion nennt die Namen beider Kinder. Eine achtteilige Fotostrecke zeigt Szenen von der Beerdigung. Zu erkennen sind Klassenkameraden und Eltern auf dem Weg zur Trauerfeier. Ein anderes Bild zeigt die Mutter eines der Opfer. Ein Nutzer des Internet-Auftritts des Magazins sieht in der Abbildung von trauernden Angehörigen und minderjährigen Klassenkameraden eine Verletzung presseethischer Grundsätze. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift teilt mit, die Fotos seien nicht durch unlautere Methoden beschafft worden. Sie verletzten auch nicht die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten. Der Amoklauf sei ein zeitgeschichtliches Ereignis, über das umfangreich berichtet worden sei. Einige der Angehörigen und der Schulkameraden hätten auch gegenüber den Medien ihre Trauer zum Ausdruck gebracht. Die beanstandeten Fotos zeigten Szenen vor und nach der Beisetzung der beiden ermordeten Kinder, nicht jedoch während des Traueraktes. Es sei der Redaktion darum gegangen, zurückhaltend, aber erkennbar zu dokumentieren, was der Verlust von Schulkameraden für die überlebenden Schüler bedeute. Erst nach den in den USA veröffentlichten Bildern habe sich die Redaktion zur Veröffentlichung von Fotos in Deutschland entschieden.