Familie ging selbst an die Öffentlichkeit
Chinesischer Medizinstudent stirbt nach Samenspenden an Infarkt
Ein chinesischer Medizinstudent stirbt an einem Herzinfarkt. Der namentlich Genannte hat seit Anfang 2011 an einem Programm einer Samenbank teilgenommen und regelmäßig Sperma gespendet. Seine letzte Spende sei seine vierte innerhalb weniger Tage gewesen, berichtet die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Die Angehörigen des Verstorbenen forderten nunmehr von der Samenbank eine Entschädigung. Sie erheben den Vorwurf, der junge Mann sei zu den häufigen Spenden gedrängt worden. Der Artikel enthält ein Foto des jungen Mannes. Ein Leser der Zeitung vermutet einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte). Die unverpixelte Darstellung des Verstorbenen und die Nennung des vollständigen Namens seien mit presseethischen Grundsätzen nicht vereinbar. Es sei schwer vollstellbar, dass die Redaktion dazu das Einverständnis der Angehörigen eingeholt habe. Dass eventuell andere Medien im Ausland Foto und Namen bereits veröffentlicht hätten, rechtfertige nicht diese Art der Berichterstattung. Die Rechtsvertretung der Zeitung berichtet, dass der Fall erst durch die Klage der Familie öffentlich geworden sei. Die Eltern des Studenten selbst hätten den Fall bekanntgemacht, indem sie den Klageweg beschritten und eine Entschädigungssumme von 500.000 Euro verlangt hätten. Name und Foto seien von der Familie selbst in die Öffentlichkeit gebracht worden. Weltweit hätten sich Medien mit dem Fall befasst. Von einem Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte könne schon deshalb nicht ausgegangen werden, weil der junge Mann zeitlebens für das Samenspenden geworben habe.