Vergewaltiger erkennbar dargestellt
Auf einer Präsentation ist der komplette Name des Täters zu lesen
Die Festnahme eines gesuchten Sexualstraftäters ist Thema in der Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung. Überschrift: „Serienvergewaltiger gesteht bereit-willig seine Tat“. Zum Beitrag gehört eine Fotostrecke, in der auf Bild 2 eine Szene aus einer Pressekonferenz der Polizei abgebildet ist. Im Vordergrund ist ein Polizist zu sehen, im Hintergrund eine Leinwandpräsentation mit den vollen Namen des mutmaßlichen Täters. Ein Leser kritisiert, dass auf dem Foto der Name des Täters erkennbar ist. Er sieht dadurch einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Per-sönlichkeitsrechte). Der Täter werde öffentlich an den Pranger gestellt. Der stellver-tretende Chefredakteur der Zeitung teilt mit, das angesprochene Foto sei während einer Pressekonferenz der Polizei aufgenommen worden, einer privilegierten Quelle. Augenscheinlich habe die Kriminalpolizei ein besonderes Interesse an der Veröffentlichung des kompletten Namens des mutmaßlichen Täters gehabt. Somit sei auch die Redaktion zu dem Schluss gekommen, dass die Schwere der Straftat und ihre Begleitumstände eine Veröffentlichung des Fotos rechtfertigten. (2010)