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Depressionen: Suizid als Ausweg

Zeitung stellt Selbsttötungs-Methode in den Mittelpunkt ihres Berichts

Die Online-Ausgabe einer Großstadtzeitung berichtet über den Suizid eines Fußballers. Nach ihren Recherchen stehe die Todesursache des Profisportlers fest. Demnach sei er an einer Kohlenmonoxyd-Vergiftung gestorben, nachdem er einen glimmenden Holzkohlengrill in seine geschlossene Wohnung gestellt hätte. Die Zeitung erläutert, dass Kohlenmonoxid ein geruchloses Gift sei. Bei ausreichender Konzentration komme es zur Atemlähmung. Alarmierte Polizisten hätten an der Tür zur Wohnung einen Warnhinweis gefunden. Daraufhin hätten sie Feuerwehrleute mit Atemschutzmasken zur Unterstützung angefordert. Im Schlafzimmer hätten sie den leblosen Mann (33) gefunden. Weiter berichtet die Zeitung, der Sportler habe an Depressionen gelitten. Diese Krankheit habe er 2009 nach dem Suizid des früheren Nationaltorwarts Robert Enke öffentlich gemacht. In den letzten Jahren habe er drei Suizid-Versuche unternommen. Ein Leser der Zeitung beanstandet die Berichterstattung und vermutet einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Presskodex (Schutz der Persönlichkeit), Richtlinie 8.7 (Selbsttötung). Es stelle sich die Frage, ob es zulässig sei, Beschreibungen zu veröffentlichen, die auch als Anleitung zum Suizid verstanden werden könnten. Die Rechtsabteilung der Zeitung bekennt sich in deren Namen zu dem Grundsatz, Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen zu üben. Der Verstorbene in diesem Fall sei jedoch als Profisportler eine Person der Zeitgeschichte. Somit bestehe ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung über einen derart tragischen Fall. Damit sei auch eine gewisse Detailtiefe verbunden. Als Zeitung, die am Ort des Geschehens herausgegeben und gelesen werde, sei es geradezu deren Pflicht, über den Tod eines bekannten Sportlers mit den nötigen Fakten zu berichten - dies auch und gerade, um etwaigen Spekulationen entgegen zu treten. Die Rechtsvertretung verteidigt die Berichterstattung auch im Hinblick auf den Vorwurf des Beschwerdeführers, die Redaktion habe eine Anleitung zum Suizid veröffentlicht. Eine Kohlenmonoxid-Vergiftung, sei keine besonders komplizierte, neue oder unbekannte Suizid-Methode. Die Redaktion informiere ihre Leser allgemein über die Gefahren einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.