Familie versteckt sich vor einem Verbrecher
Aufenthaltsort von bedrohten Menschen darf nicht genannt werden
Gedruckt und online berichtet eine Boulevardzeitung über die Ermittlungen im Fall der Tochter eines Brandenburger Unternehmers, die Opfer eines Anschlages am Stadtrand von Berlin geworden war. Die Zeitung zeigt Mutter und Tochter auf dem Weg zur Befragung bei der Mordkommission. Weil sich die Millionärsfamilie aus Angst vor weiteren Anschlägen in der Hauptstadt verstecke, leiste die Berliner Mordkommission Amtshilfe für die Kollegen aus Brandenburg. Die Familie solle für Befragungen nicht immer zur Mordkommission nach Frankfurt/Oder fahren müssen. Die Zeitung berichtet, ein Mann in Tarnkleidung habe zweimal versucht, in ein Wohnhaus in Berlin-Charlottenburg zu gelangen, in dem sich ein Familienmitglied verstecke. Die Bewacher hätten versäumt, die Personalien des Mannes aufzunehmen. Daraufhin sei die „Schutzperson“ in ein Luxushotel umgezogen. Andere Familienmitglieder seien in einer Villa untergekommen. Sie stünden unter dem Schutz von sechs Polizeibeamten. Die Familie kritisiert, dass die Zeitung ihre Aufenthaltsorte genannt habe. An diesen Informationen bestehe kein öffentliches Interesse. Die Rechtsvertretung der Familie sieht jedenfalls keines, dass das schützenswerte Interesse der Opfer an ihrer Sicherheit überwiegen könnte. Bislang sei nur bekannt gewesen, dass die Familie ihr Wohnhaus verlassen habe. Sie hätte sich überall auf der Welt aufhalten können. Die Zeitung habe mit ihrer Berichterstattung auch die mutmaßlichen Täter über den erweiterten Aufenthaltsort der Familie informiert. Die Rechtsvertretung der Zeitung geht von einem zeitgeschichtlichen Ereignis aus, das die vorliegende Berichterstattung rechtfertige. Der Unternehmer habe von sich aus die Öffentlichkeit gesucht und den Medien für Fragen zur Verfügung gestanden. Er habe öffentlichkeitswirksam eine Belohnung für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung des Täters oder der Täter führen. Dies zeige, dass sich die Betroffenen in dieser Sache ein Stück weit ihrer Privatsphäre entledigt hätten. Die abgedruckten Bilder – so die Rechtsvertretung weiter – stünden im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat. Das Foto von den beiden Frauen auf dem Weg zur Mordkommission sei von hinten aufgenommen und zusätzlich gepixelt worden. Die Zeitung hält ihre Vorgehensweise auch unter diesem Gesichtspunkt für richtig. Aus dem Text ergebe sich nicht, dass sich die Familie in Berlin aufhalte. Thema des Artikels sei lediglich, dass auch Berliner Polizisten zum Personenschutz eingesetzt worden seien. Ein Rückschluss auf das damalige Versteck der Familie sei durch den Beitrag nicht möglich.