Entscheidungen finden

Redaktion überarbeitet ihre Richtlinien

Zeitung stellt zur Landtagswahl nicht alle kandidierenden Parteien vor

Vor der Landtagswahl stellt eine Regionalzeitung sieben Stimmkreiskandidaten vor, die sich in einer Stadt des Verbreitungsgebietes um ein Mandat bewerben. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass die Redaktion andere Kandidaten, darunter die der Republikaner, nicht vorgestellt habe. Er habe erfahren, dass die Redaktion nur Kandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien sowie die erstmals antretenden Gruppierungen präsentiere. Dieses Kriterium ist aus Sicht des Beschwerdeführers nicht nachvollziehbar. Die Grafiken mit den Ergebnissen am Tag nach der Wahl kritisiert er als falsch. Sie erweckten den Eindruck, als hätten die darin nicht erwähnten Parteien weniger Stimmen bekommen als die letztgenannte Partei. Dies sei jedoch nicht korrekt, da er als Kandidat der Republikaner vor einigen der erwähnten Parteien gelegen habe. Der Leseranwalt der Zeitung teilt mit, dass im Vorfeld der Wahl auch die Kandidaten der Republikaner vorgestellt worden seien. Die Zeitung müsse sich deshalb keine Defizite in der Berichterstattung vorwerfen lassen. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Wahlergebnisse in Tabellen und Grafiken nennt der Leseranwalt das knappe Zeitfenster, die Möglichkeiten der Technik und den nicht unendlichen Platzumfang, die die Redaktion zwingen, sich auf wesentliche Parteien und Parteikandidaten zu beschränken. Dass es dabei um Fehleinschätzungen wie im Fall des Beschwerdeführers kommen könne, sei nicht auszuschließen. Über die Auswahl nach Wahlchancen lasse sich trefflich diskutieren, doch liege auch die Auswahl im Ermessen der Redaktion. Der Vertreter der Zeitung schließt mit dem Hinweis, dass die Beschwerde für die Redaktion Anlass gewesen sei, ihre internen Richtlinien zur Wahlberichterstattung zu überarbeiten.