Informatikprofessor statt Hiphopper
Identifizierende Darstellung stand nur für kurze Zeit im Netz
Die Situation wohnungssuchender Studenten ist Thema in der Online-Ausgabe einer Wochenzeitung. Eine Studentin sei per E-Mail (die Zeitung nennt die Adresse) zum Anschauen einer Wohngemeinschaft (WG) in Berlin eingeladen worden. Sie habe sich dabei als Wohnungsanbieter einen jungen Hiphopper vorgestellt. Tatsächlich habe es sich jedoch um einen namentlich genannten Informatikprofessor (40) gehandelt. Seine Frau – so der Mann – sei vor kurzem ausgezogen und nun suche er einen Mieter für ihr Zimmer und den Raum, der ursprünglich ein Kinderzimmer habe werden sollen. Ein Nutzer der Online-Ausgabe erkennt in der Berichterstattung einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des leicht zu identifizierenden Betroffenen. Der Hinweis auf den Namen, die E-Mail-Adresse und die Familiensituation des Mannes sei nicht zulässig. Ein Mitglied der Chefredaktion der Online-Ausgabe räumt ein, dass der Text Hinweise auf den Vermieter enthalten habe, die bei entsprechender Recherche in Suchmaschinen Rückschlüsse auf seine Person zuließen. Dies sei vor allem im Hinblick auf die Information, dass die Frau des Professors kürzlich ausgezogen sei, unnötig. Die Redaktion bedauere dies. Sie sei aus dem Nutzerkreis auf die unzulässige Namensnennung hingewiesen worden. Daraufhin habe die Redaktion den Fehler korrigiert. Die umstrittene Textpassage sei daher nur für einen kurzen Zeitraum zu lesen gewesen und von der Online-Redaktion aus eigenem Antrieb korrigiert worden. Eine förmliche und ausführliche Entschuldigung sei per Mail an den Betroffenen gegangen. Die Online-Redaktion bedauert den Vorfall. (2010)