Frau hat Einverständnis nicht gegeben
Zeitung berichtet mit vollen Namen über eine Flucht aus der DDR
Die Flucht eines Ehepaares aus der einstigen DDR ist Thema in einer Regionalzeitung. Der Artikel erscheint unter der Überschrift „Operationsvorgang Schleuser“. Der Verfasser hat mit dem Ehemann gesprochen. Der Vor- und Zuname der Ehefrau wird ebenso genannt wie ihr Geburtsname. Sie sei Englischlehrerin in einer Stadt in der DDR gewesen. Zum Beitrag gestellt ist ein Bild, das die Eheleute mit den gemeinsamen Kindern zeigt. Die Ehefrau beschwert sich beim Presserat. Sie kritisiert die Zeitung, die über sie mit persönlichen Einzelheiten berichtet habe, ohne ihr Einverständnis einzuholen. Die Redaktion teilt mit, der Artikel über die Flucht sei nach einer längeren schriftlichen und mündlichen Kontaktaufnahme mit dem Ehemann zustande gekommen. Dabei sei der Eindruck entstanden, dass die mittlerweile geschiedenen Eheleute nach wie vor in Kontakt stünden. Der Autor habe das Einverständnis der Ehefrau zur Nennung persönlicher Details vorausgesetzt. Sicherheitshalber habe er den direkten Kontakt zu der Frau gesucht und ihr schriftlich ein Gespräch angeboten, in dem die Nennung von persönlichen Einzelheiten geklärt werden sollte. Sie habe auf den Brief nicht reagiert.