Ein „Ironman“, der sich vegan ernährt
Redaktion verletzt mit ihrem Interview nicht den Trennungsgrundsatz
Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht online ein Interview mit dem Autor eines Buches zum Thema vegane Ernährung. Überschrift des Beitrages: „Ironman über vegane Ernährung – Ich wollte das Beste aus mir herausholen“. In der Einleitung des Interviews heißt es, dass „achim-achilles.de“ ein Interview mit dem Autor geführt hat. Im Text wird als Fragesteller jedoch die Online-Redaktion des Magazins genannt. Am Ende des Artikels steht der Hinweis, dass achim-achilles.de fünf Bücher des Autors verlose. Ein Leser des Magazins sieht in der Veröffentlichung Schleichwerbung für das Buch des „Ironman“. Er vertritt die Meinung, dass vegane Ernährung und ihre Auswirkungen wissenschaftlich nicht belegt seien und die Meinung eines unbekannten und nicht genannten Sportlers in Form eines Interviews zur Begründung herangezogen werde. Nach Auffassung des Justiziariats des Magazins ist die Beschwerde unbegründet. Äußerungen und Einschätzungen eines Interview-Partners müssten wissenschaftlich nicht belegt sein Ein Sportler könne auch seine eigene Meinung kundtun. Zudem dürften die Medien die Veröffentlichung eines neuen Buches zum Anlass für ein Interview nehmen oder Interviews aus nicht periodisch erscheinenden Druckwerken übernehmen. Um Schleichwerbung im Sinne der Ziffer 7 des Pressekodex handele es sich hier in keinem Fall. Eine Aufmerksamkeitssteigerung sei schließlich jeder medialen Berichterstattung eigen.