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Bezeichnung „Zigeuner“ ist diskriminierend

Eine Redaktion verwendet diesen Begriff „der Einfachheit halber“

„Zigeuner können Sozialhilfe bekommen“ titelt die Online-Ausgabe einer Zeitung. Im Bericht geht es um den Anspruch von Einwanderern auf Sozialleistungen. Die Zeitung bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landessozialgerichts Essen. Ein Leser der Zeitung sieht Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierung) verletzt. Er hält die Bezeichnung „Zigeuner“ für diskriminierend. In der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion hätten Politiker und Vertreter der Sinti und Roma in Deutschland mit Recht darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung „Zigeuner“ Menschen dieser Volksgruppe herabwürdige. Mehrere Gerichtsurteile bewerteten die Aussage gar als rassistische Verunglimpfung. Obgleich die Zeitung im Bericht ihren Ton ändere und von „Einwanderern aus Bulgarien und Rumänien“ spreche, bleibe die Überschrift als wegweisende Einführung entscheidend für die Aufmerksamkeit und Beurteilung des gesamten Berichtes. Der Chefredakteur der Zeitung weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück. “Zigeuner“ sei ein Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs, der keineswegs negativ besetzt noch automatisch diskriminierend sei. Vielmehr gebe es zahlreiche Zigeuner, die weder Angehörige der Roma noch der Sinti seien und sich deswegen selbst bewusst als Zigeuner bezeichneten. Der Begriff sei eine Zusammenfassung aller dieser Gruppe zugehörigen Menschen. Er werde von der Redaktion aus Gründen der Einfachheit verwendet.