Berichterstattung stößt an Grenzen
Gerichtsprozess: Persönlichkeitsrechte einer Zeugin verletzt
„Brasilianer muss ins Gefängnis“ titelt eine Lokalzeitung. Es geht im Bericht um den Prozess gegen einen 24-jährigen Mann, der ins Gefängnis muss, weil er Sex mit einem 12-jährigen Mädchen hatte. Im Zusammenhang mit der Lebensgeschichte des Verurteilten schreibt die Zeitung: „J., der 2007 nach Deutschland flüchten musste, weil seine deutsche Ehefrau Katrin als Sozialhelferin in Brasilien Ärger mit Drogenbaronen bekommen hatte, kam mit dem deutschen Leben nicht zurecht.“ Beschwerdeführerin ist die im Beitrag erwähnte Noch-Ehefrau des Verurteilten. Die Scheidung laufe. Sie kritisiert, dass die Redaktion fälschlicherweise behaupte, sie habe ihren Noch-Ehemann einfach verlassen. Er habe mehrere Male gedroht, sie umzubringen, und er habe sie seit ihrer Einreise in Brasilien bedroht. Darüber hinaus kritisiert sie, dass sie durch die Angaben im Beitrag identifizierbar werde, auch wenn sie nicht mit vollem Namen erwähnt werde. Die Chefredaktion widerspricht. Die Frau sei nicht identifizierbar. Die im Beitrag genannten Fakten über die Beschwerdeführerin seien im Verlauf des Gerichtsprozesses erwähnt worden. Die Frau sei im Prozess lediglich als Zeugin aufgetreten und werde in keiner Weise beschuldigt. (2011)