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Der Tod kam am selbst gewählten Sterbetag

Weltweit erster Fall dieser Art von einer Wochenzeitung geschildert

Die Online-Version einer Wochenzeitung berichtet unter der Überschrift „Carine ,43, lässt sich töten“ über einen Fall von Sterbehilfe in Belgien. Die Frau wurde an ihrem selbst gewählten Sterbetag von Ärzten getötet. Der Beitrag beleuchtet den Ablauf und die Umstände des weltweit ersten Falles dieser Art. Die Patientin wird als „Carine Geerts“ bezeichnet, verbunden mit dem Hinweis, dass der Name von der Redaktion geändert worden sei. Ihre Familie wird erwähnt. Die Redaktion verweist auch auf die Website mit präziser Bezeichnung, auf der die Familie den Tod von Carine bekannt gegeben hat. Ein Leser der Wochenzeitung hält die Anonymisierung der Patientin für unzureichend und nicht mit der Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte) vereinbar. Zwar sei der Name geändert worden, doch durch die Nennung der Website und die Hinweise auf den Ort der Begräbnisfeier, den Todeszeitpunkt, das Alter und das Krankenhaus könne man die Identität der Frau herausbekommen. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, über den Fall sei im belgischen Fernsehen in identifizierender Form berichtet worden. Grundlage seien Filmaufnahmen gewesen, die die Verstorbene vor ihrem Tod gemeinsam mit ihrem Hausarzt erstellt habe. Der Beitrag sei mit Einwilligung der Angehörigen gesendet worden. Darüber hinaus seien viele Zeitungsbeiträge erschienen, die den abgekürzten Namen und andere identifizierende Merkmale enthalten hätten. Die Redaktion habe die Persönlichkeitsrechte der Frau deutlich stärker geschützt, als dies in anderen Medien der Fall gewesen sei. (2011)