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Sechs Tote bei Geisterfahrer-Unfall

Zeitung verletzt gedruckt und online massiv Persönlichkeitsrechte

Eine Boulevardzeitung erscheint gedruckt und online mit einem Beitrag unter der Überschrift „Der unheimliche Geisterfahrer“ und mit der Unterzeile „Er hat fünf Menschen auf dem Gewissen“. Ein Mann war mit seinem Pkw in falscher Richtung auf eine Autobahn aufgefahren und mit einem Taxi kollidiert. Dabei wurden der Geisterfahrer und fünf weitere Personen getötet. Der Autor des Beitrages nennt Vornamen, abgekürzte Nachnamen, Alter und Herkunft des Geister- und des Taxi-Fahrers. Die Zeitung veröffentlicht ein Privatfoto des Geisterfahrers und ein Hochzeitsfoto des Taxi-Fahrers, auf dem das Gesicht der Braut verfremdet ist. Die Online-Ausgabe der Zeitung berichtet zwei Tage später unter der Überschrift „Geisterfahrer Georgios A. (20) hatte 1,9 Promille“ über den Unfall. Sie stützt sich dabei auf Angaben der Polizei. Zwei Leser der Zeitung wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie sind der Ansicht, der Artikel verstoße gegen mehrere Ziffern des Pressekodex. Die Abbildung des Geisterfahrers sei geschmacklos. Das Recht am eigenen Bild sei ebenso verletzt worden, wie die Ehre der Abgebildeten. Auch die Menschenwürde eines verunglückten Todesfahrers müsse respektiert werden. Die Zustimmung der Angehörigen zur Veröffentlichung des Fotos sei nicht eingeholt worden. Einzige Intention des Artikels sei Sensationsgier ohne Rücksicht auf Hinterbliebene. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist die Vorwürfe zurück. Sie betont das öffentliche Interesse an den häufigen Unfällen mit Geisterfahrern. Angesichts dieser Tragödie und des Todes von sechs Menschen hätten die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten hinter die grundgesetzlich garantierte Informationsfreiheit zurückzutreten. Dieser Unfall habe viele Menschen besonders berührt. Es habe ein großes Interesse an den Hintergründen des Unfalls gegeben. Dazu zähle natürlich im Besonderen der Geisterfahrer selbst. Dieser sei durch das tragische Geschehen zu einer relativen Person der Zeitgeschichte geworden. Deshalb habe die Redaktion identifizierend berichten dürfen. Der von der Staatsanwaltschaft frühzeitig geäußerte Verdacht, der Geisterfahrer habe unter Alkoholeinfluss gestanden, habe sich erhärtet. Es sei für viele Menschen bedeutsam, die Hintergründe des Unfalls zu erfahren. Das Foto des getöteten Taxifahrers sei der Zeitung von dessen Vater zur Verfügung gestellt worden. Er habe sich gegenüber der Redaktion geäußert und der Veröffentlichung des Fotos ausdrücklich zugestimmt.