Kampf einer Boxerin außerhalb des Rings
Behauptung, die Sportlerin gebe Interviews nur noch gegen Scheck
Unter der Überschrift „Das Unglück ihres Lebens“ beschreibt eine Regionalzeitung das Schicksal einer bekannten Boxerin. Die Sportlerin wurde von ihrem Stiefvater gezielt angeschossen und an Armen und Beinen verletzt. Die Zeitung blickt zurück auf die Umstände, die zu der schrecklichen Tat geführt hatten, und auf die Bemühungen der Sportlerin, in den Boxring zurückzukehren. Kritisch beleuchtet wird das Verhältnis der Boxerin zu Vertrauten in ihrem Umfeld. Es geht auch um den Exklusivvertrag, den sie mit einer Produktionsfirma abgeschlossen hat. Der Autor schreibt: „(…) gibt Auskünfte jetzt nur noch gegen einen Scheck, aber es dürfte kaum einen Zweifel daran geben, dass sie sich so lange quält, bis ihre Schlaghand wieder in einen Boxhandschuh passt.“ Am Ende des Beitrages heißt es,: „Was für eine Geschichte, was für eine goldene Chance. Welches endgültige, traurige Ende unschuldiger Tage.“ Der Rechtsanwalt der Boxerin tritt in diesem Fall als Beschwerdeführer auf. Er wirft der Redaktion wahrheitswidrige Behauptungen vor und sieht Verstöße gegen den Pressekodex. Falsch sei die Behauptung, die Sportlerin erteile Auskünfte nur gegen Scheck. Falsch sei ebenso, dass sie eine halbe Million für ihr Comeback erhalte. Auch die Aussage, sie wechsle Vertraute aus, wenn es ihr nütze und sie gewähre Lokaljournalisten keine Interviews mehr, sei nicht richtig. Die Unterstellung, die junge Frau habe ihr Schicksal vergolden wollen, sei rufschädigend. Der Rechtsanwalt nennt weitere Themen, die aus seiner Sicht nicht richtig dargestellt worden seien. Er wirft dem Autor vor, dass er nur mit ehemaligen Trainern, dem Teamarzt und dem Sicherheitsbeauftragten gesprochen habe, nicht aber mit der Sportlerin selbst. Der Autor des Beitrages nimmt zu dem Vorwürfen Stellung. Er bleibt dabei, korrekt berichtet zu haben. Dass der Boxerin einzelne Schilderungen aus ihrer Vergangenheit nicht gefallen, sei verständlich. Doch Ehrverletzungen oder Verleumdungen im rechtlichen oder moralischen Sinne seien in seinem Beitrag nicht enthalten. Er – der Autor – habe oft vergeblich versucht, mit der Sportlerin in Kontakt zu treten. Der Autor weist darauf hin, dass die Zeitung sich zur Unterlassung der Behauptung verpflichtet habe, die Boxerin gebe Interviews nur noch per Scheck. Dieser Satz sei bereits aus der Online-Version des Beitrages gelöscht worden. (2011)