Redaktion unterstützt Fahndung der Polizei
Veröffentlichung überwiegt Interessen des mutmaßlichen Täters
Eine Regionalzeitung berichtet über das Verschwinden eines Rentners, der möglicherweise einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist. Im Zusammenhang mit der Tat habe es – so die Zeitung - bereits eine Festnahme gegeben. Der mutmaßliche Täter wird mit einem Porträtfoto gezeigt. Weitere Angaben: Der Mann stamme aus einem namentlich genannten kleinen Ort, sei 38 Jahre alt und besitze einen VW-Golf Typ 3, dessen amtliches Kennzeichen im Bericht genannt wird. Es wird nicht explizit um Hinweise aus der Bevölkerung gebeten, aber doch betont, dass das Auto bei der Klärung des Falles eine Rolle spielen könnte. Ein Leser der Zeitung sieht den Pressekodex durch die Veröffentlichung des Fotos verletzt. Sie berühre die Persönlichkeitsrechte des Verdächtigen. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, der veröffentlichte Text beruhe auf einer Mitteilung der Kriminalpolizei. Auch die Fotos seien der Zeitung zu Fahndungs- und Ermittlungszwecken von der Kriminalpolizei überlassen worden. Die Bevölkerung sei um Hinweise gebeten worden. Dieser Aufruf sei in allen Zeitungen der betreffenden Region erschienen. Der vermisste Mann, höchstwahrscheinlich Opfer einer Gewalttat, sei bislang nicht gefunden worden, teilt der Chefredakteur weiter mit. Der mutmaßliche Täter sitze wegen dringenden Tatverdachts noch immer in Untersuchungshaft. Über den Stand der Ermittlungen werde von der Redaktion kontinuierlich berichtet.