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Politiker in Misskredit gebracht

Landratskandidat: Verletzung beim Joggen oder Fallschirmspringen?

„Wahlanalyse im Schneckentempo“ – so überschreibt eine Regionalzeitung ihren Bericht über das schlechte Abschneiden eines CDU-Kandidaten bei einer Landratswahl. Der Autor teilt mit, dass die nach der Wahl angekündigte parteiinterne Analyse auch sechs Monate später noch nicht vorgelegt worden sei. Im Bericht ist von einer Fußverletzung des gescheiterten Kandidaten die Rede, die sich dieser nach eigenen Angaben beim Joggen zugezogen habe. Mittlerweile verdichteten sich jedoch die Anzeichen, dass die Verletzung von einem Fallschirmsprung stamme. Da könne es nicht verwundern, so die Redaktion, dass „die Glaubwürdigkeit des Kandidaten bis ins Mark erschüttert sei“. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass die Zeitung die politische Glaubwürdigkeit des Politikers in Frage stelle, indem sie auf die unklare Ursache einer Verletzung hinweise. Die Berichterstattung sei herabwürdigend und verletze das Persönlichkeitsrecht des Mannes. Der Chefredakteur sieht in dem Bericht kein Fehlverhalten seiner Redaktion. Wenn der Autor „das öffentliche Kaschieren“ der Verletzungsursache kritisch hinterfrage, so sei dies sowohl mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit vereinbar wie auch von der öffentlichen Aufgabe der Medien gedeckt. Es gehöre zu den Aufgaben der Medien, sich fundiert kritisch mit Vorgängen im politischen Leben zu befassen. Die Information, dass die Verletzung des gescheiterten Kandidaten auf ein Malheur beim Fallschirmspringen zurückzuführen sei, stamme aus glaubwürdiger Quelle. Sie stehe im Widerspruch zu der Darstellung, die Verletzung sei beim Joggen entstanden. Der Chefredakteur rundet seine Stellungnahme mit der Anmerkung ab, der Politiker selbst habe zu keiner Zeit der Darstellung im Artikel widersprochen noch rechtliche Schritte gegen die Zeitung eingeleitet. Eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts sei daher nicht zu erkennen.