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Persönlichkeitsrechte von Jungunternehmer verletzt

Zeitung veröffentlicht die Ferndiagnose eines Psychologen

Unter der Überschrift „Leidet Julius (…) (16) am Münchhausen-Syndrom?“ berichtet die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung über einen mit Bild vorgestellten Jungen, der vermutlich in einer Scheinwelt lebe und sich als erfolgreicher Jungunternehmer ausgebe. Zu dem Fall wird ein namentlich genannter Psychologe befragt, der meint, das Verhalten deute auf eine multiple Persönlichkeitsstörung hin. Liege auch ein krankhafter Hang zum Lügen vor, spreche man vom Münchhausen-Syndrom. Die Zeitung schreibt, der Fall sei nun den Ermittlungs- und Obhutsbehörden zur Überprüfung vorgelegt worden. Zunächst müsse festgestellt werden, ob der junge Mann psychisch krank sei. Ein Leser der Zeitung kritisiert, die Zeitung habe einen spekulativen Bericht über die mutmaßliche psychische Krankheit eines 16-Jährigen veröffentlicht und dabei auch seinen vollen Namen genannt. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass es sich bei dem jungen Mann um einen Unternehmer handele, der Vorstandsvorsitzender einer Firma mit mehr als 70 Mitarbeitern in fünf Geschäftsbereichen sei. Er sei vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ausgezeichnet worden. Außerdem sei er Geschäftsführer eines Medieninstituts. Aufgrund seines Lebenslaufes hätten die Medien immer wieder über ihn berichtet. Aufgrund der Vorwürfe, über die die Zeitung berichtet habe, seien mehrere Strafanzeigen gegen den Jungunternehmer gestellt worden. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft habe dem Autor des Beitrages bestätigt, dass die Ermittlungen noch liefen und aufgrund ihres Umfangs mehr Zeit erforderten. Der beschriebene Jungunternehmer, so die Rechtsabteilung abschließend, suche trotz der erhobenen Vorwürfe weiterhin die Öffentlichkeit. Auch andere Medien hätten mit vollem Namen und mit unverfremdeten Bildern über den Fall berichtet.