Foto vermittelt einen unbelegten Eindruck
Das Bild war alt und bei einem anderen Anlass aufgenommen worden
Eine Zeitung veröffentlicht einen Beitrag unter dem Titel „Kriminelle in Hamburg ausgebildet“. Die Redaktion interviewt einen Journalisten, der die Zusammenarbeit der Führungsakademie der Bundeswehr mit Diktaturen, hier der in Guinea, kritisiert. Zum Beitrag gehört ein Foto, das zwei Offiziere aus Guinea und den Präsidenten des Freundeskreises ausländischer Offiziere zeigt. Im Bildtext heißt es, dass ein halbes Jahr vor Entstehen des Fotos vom Regime in Guinea 150 Oppositionelle getötet worden seien. Der Journalist stellt im Hinblick auf den Freundeskreispräsidenten fest: „Also, ich hätte mich mit denen nicht fotografieren lassen.“ Eine Nutzerin der Online-Ausgabe stellt in ihrer Beschwerde fest, dass auf dem Foto ihr Freund zu sehen sei, der in Deutschland eine Bundeswehr-Ausbildung und ein Elektronikstudium absolviert habe. Das veröffentlichte Bild sei zum Zeitpunkt der aktuellen Berichterstattung etwa ein Jahr alt gewesen und bei einer anderen Veranstaltung aufgenommen worden. Nun sei es erneut – diesmal in einem negativen Kontext und ohne Rückfrage bei den Abgebildeten – publiziert worden. Die Frau betont, dass ihr Lebenspartner weder etwas mit der Führungsakademie der Bundeswehr noch mit den beschriebenen Vorgängen in Guinea zu tun habe. Zu dem Foto teilt die Rechtsabteilung der Zeitung mit, dass eine Beteiligung des Lebensgefährten der Beschwerdeführerin an dem geschilderten Massaker nicht behauptet werde. Auch ein Bezug zu ihm werde nicht hergestellt. Nach Auskunft des Autors des Artikels vergibt das Auswärtige Amt die „Ausbildungsplätze“ an der Bundeswehr-Universität an vorgeschlagene Kandidaten der Herkunftsländer. Da die Auswahl von den Regimes selbst vorgenommen werde, stellten sie sicher, dass ihnen die Ausbildung in Deutschland später einmal zugutekommen werde. Nur dies sei der Grund dafür gewesen, warum der interviewte Journalist gesagt habe, dass er sich mit Offizieren des Guinea-Militärs nicht hätte fotografieren lassen wollen. Die Redaktion ist der Auffassung, dass das kritisierte Foto berechtigterweise zur Illustration des kritischen Artikels verwendet werden konnte, auch wenn es bei einem anderen Anlass aufgenommen worden sei.