Wenn ein Kiez zum privaten Umfeld erklärt wird
Über die Wohngegend eines Prominenten kann berichtet werden
„Heile Welt – wo Sarrazin“ wohnt – titelt eine Zeitung in ihrer Online-Ausgabe. Sie zeigt Fotos aus dem Wohnumfeld des früheren Berliner Finanzsenators und Bundesbankvorstandes. Zwei der Fotos zeigen eine Wohnstraße. Sie tragen die Überschrift „Hier wohnt Thilo Sarrazin“. Ein Nutzer der Internetausgabe der Zeitung meint, die Berichterstattung verstoße gegen die Richtlinie 8.2 des Pressekodex, wonach der private Wohnsitz besonderen Schutz genieße. Der Online-Redaktionsleiter nimmt für sich in seiner Stellungnahme in Anspruch, dass der Schutz des privaten Umfeldes auch für ihn ein hohes Gut sei. Er glaube aber nicht, dass „ein ganzer Kiez“ zum privaten Umfeld erklärt werden könne. Der Beschwerdeführer habe einzelne Bilder aus einer Fotostrecke herausgegriffen, auf denen eine U-Bahn-Station, Geschäfte, Denkmäler und auch mehrere Wohnhäuser zu sehen seien. Nirgendwo stehe geschrieben, wo genau Sarrazin wohne. Darüber hinaus halte er eine Berichterstattung über die Wohngegend des Prominenten für angemessen. Es trage zum Verständnis eines Autors bei, der in seinen Schriften sehr viel Wert auf biografische Faktoren lege. (2010)