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Angepriesene Produkte aus einem Konzern

Zeitschrift wird auf werbende Hinweise künftig verzichten

Unter der Überschrift „Sommerliche Braten“ veröffentlicht eine Fernsehzeitschrift drei Rezepte. Alle enthalten genaue Informationen über die Zubereitung sowie eine Zutatenliste. Dort finden sich Produkthinweise. Wenn es um Soßenbinder, Würze oder Keimöl geht, werden als Beispiele bestimmte Waren mit Namen genannt. Ein Leser beklagt sich darüber, dass in den drei Rezepten auf Produkte hingewiesen wird, die obendrein alle aus dem gleichen Konzern stammen. Er sieht darin Schleichwerbung. In einem ähnlich gelagerten Fall habe die Zeitschrift vor gar nicht langer Zeit eine Presseratsrüge kassiert. Die Rechtsabteilung des Blattes teilt mit, dass die Redaktion seit einiger Zeit auf jegliche Produktnennung bei Rezepten verzichte. Obwohl zuweilen Leser nunmehr das Fehlen von Produkthinweisen vermissten, werde das Blatt wegen der bekannten Bewertung durch den Presserat auch künftig an dieser Handhabung festhalten. Die Rechtsvertretung geht davon aus, dass der Presserat vor diesem Hintergrund auf eine Sanktionierung verzichten werde. (2010)