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Verdächtigen als „Brandstifter“ bezeichnet

Zum Zeitpunkt der Berichterstattung war die Schuld nicht erwiesen

„Brandstifter von Sylt zum Haftrichter gebracht“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Der Mann, der festgenommen worden ist, steht im Verdacht, möglicherweise der Brandstifter zu sein. Als solcher wird er jedoch in der Überschrift und in der Unterzeile ohne eine Einschränkung wie etwa „mutmaßlich“ bezeichnet. Ein Nutzer des Internet-Auftritts hält die Berichterstattung für vorverurteilend. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, dass der Verdächtige unmittelbar nach einem Brand in der Nähe der letzten Tatorte festgenommen worden sei. Kurz nach seiner Festnahme habe er die Brandstiftung gestanden. Dies habe die Polizei im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt. Der Begriff „Brandstifter“ werde im Text durch die Formulierung ergänzt: „Der Brandstifter von Sylt ist offenbar gefasst“. Dadurch werde gegenüber dem Leser deutlich gemacht, dass es noch keine gerichtliche Verurteilung gab. Auch diverse andere Medien hätten den Festgenommenen in Überschriften als „Brandstifter“ bezeichnet. (2010)