„Das ist schon eine harte Nummer“
Gründer einer Männerrechtsgruppe sieht sich falsch dargestellt
Unter der Überschrift „Mannomann!“ befasst sich eine Zeitschrift mit so genannten „Maskulisten“, also Männern, die die Meinung vertreten, nicht die Frauen, sondern die Männer würden in Deutschland diskriminiert. Im konkreten Fall geht es um eine Männerrechtsgruppe, die sich um einen 64-Jährigen schart, der die Gruppe gemeinsam mit sieben Gleichgesinnten 2004 gegründet hat. Der Autor des kritisierten Beitrags berichtet über ein Treffen der Gruppe, wobei unter anderem Beschneidungen bei Männern und Gewalt gegen Männer thematisiert wurden. Im Beitrag heißt es: „ (…) und seine Kollegen bilden die Avantgarde oder besser: Derrièregarde einer neuen Protestbewegung, Retrorevolutionäre, die den Feminismus besiegen und die Zeit zurückdrehen wollen“. Beschwerdeführer ist der Leiter und Gründer der Gruppe. Er kritisiert mehrere Textstellen, darunter die Passage über die Beschneidung. „Das mit den Beschneidungen ist schon eine harte Nummer“, schreibt er. Und weiter: „Alle empören sich über Beschneidungen bei Frauen. Aber niemand spricht darüber, dass auch Millionen von Männern beschnitten werden“. Er stößt sich an weiteren Textstellen und kritisiert die Darstellung der Zeitschrift, ihn und die anderen Gruppenmitglieder betreffend. Aus seiner Sicht wird hier die Grenze zur Schmähkritik überschritten. Textbeispiel: „Luft holt (…) nicht am Ende eines Satzes, sondern zwischen zwei Silben. ´Männ`, stößt er noch mit letztem Atem hervor, `Er´, seufzt er beim ersten Einsaugen des Sauerstoffs. Sein Kampf duldet keine Pause und keine Unterbrechung“. Der „Maskulist“ wirft der Redaktion zudem vor, sie unterstelle ihm Trinkgewohnheiten ebenso wie häusliche Inkompetenz und unsinnige Ansichten. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift weist den Vorwurf ehrverletzender Behauptungen zurück. Der Leiter der Männerrechtsgruppe habe wohl eine Berichterstattung in seinem Sinne erwartet. Gerade dieses Magazin jedoch biete seinen Lesern oft einen humorvoll-kritischen, satirischen und in jedem Fall unkonventionellen Blick auf die Dinge. Ein Verein, der sich zu gesellschaftlichen Fragen in besonderer Weise positioniere, müsse es hinnehmen, dass in der Presse kritisch über diesen Ansatz berichtet werde. Der Ton des Beitrages mag dem Beschwerdeführer nicht gefallen, doch verletze er nicht den Pressekodex. (2010)