Artikel wie aus einem Werbe-Katalog
Redaktion: Hersteller hat keinen Einfluss auf die Veröffentlichung
Die Online-Ausgabe einer Zeitschrift stellt unter der Rubrik „Outdoorteil der Woche“ die Stirnlampe eines bestimmten Herstellers vor. Der Preis der Lampe wird ebenso genannt wie die Website des Unternehmens. Ein Leser des Blattes sieht den Grundsatz der klaren Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten nach Ziffer 7 des Pressekodex verletzt. Die Veröffentlichung wirke wie ein redaktioneller Beitrag. Eine Kennzeichnung als Anzeige finde nicht statt. Der Redaktionsleiter spricht von der Rubrik „Outdoorteil der Woche“ als einem Service für die Nutzer. Die Auswahl der darin vorgestellten Produkte werde von der Redaktion getroffen, die den Lesern nützliche Gegenstände für den Aufenthalt im Freien präsentiere. Im Fall der Stirnlampe habe sich die Redaktion nach eigenem Ermessen für die Veröffentlichung entschieden. Der Hersteller habe darauf keinen Einfluss gehabt. Die Darstellung im Text sei sachlich und habe keinen anpreisenden Charakter. Der Redaktionsleiter sieht keinen Verstoß gegen presseethische Grundsätze. Die Zeitschrift werde deshalb auch künftig so verfahren.