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Zeitung wahrt redaktionelle Distanz

Ein Foto des toten Michael Jackson ist den Lesern zumutbar

Der Prozess gegen den Arzt von Michael Jackson ist Thema auf der Titelseite einer Boulevardzeitung. Unter der Überschrift „Das letzte Foto von Michael Jackson“ wird der auf einer Krankenhaustrage liegende Popstar gezeigt. Die Bildunterschrift lautet: „Der Staatsanwalt zeigte im Gerichtssaal dieses Foto aus dem Krankenhaus. Michael Jackson liegt auf seinem Sterbebett.“ Ein Leser der Zeitung ist der Meinung, dass diese Darstellung des toten Michael Jackson gegen dessen Menschenwürde verstößt. Auch wenn es sich bei Jackson um eine öffentliche Person handele, so habe auch er ein Recht darauf, in Frieden zu ruhen. Der Beschwerdeführer, der auch Jacksons Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, hält das Bild für eine Erniedrigung. Bedenklich hält er das Bild auch im Hinblick auf den Jugendschutz. Die Rechtsabteilung der Zeitung betont das herausragende öffentliche Interesse an Jackson. Deshalb sei eine ungefilterte Berichterstattung gerechtfertigt. Die Redaktion habe über ein historisches Ereignis der Zeitgeschichte berichtet. Sie habe weder die Menschenwürde noch die Persönlichkeitsrechte Jacksons verletzt. Der Prozess sei im Fernsehen übertragen, das Foto von der US-Staatanwaltschaft im Prozess präsentiert worden. Das Bild – so die Rechtsabteilung weiter – möge aus der Sicht einiger Leser anstößig sein. Es sei jedoch gerechtfertigt, die Realität durch solche Bilder darzustellen und nicht nur mit Worten zu umschreiben. (2011)