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Chefredakteurin gibt Zusteller Recht

Folge eines Zeitungsberichts: Ein Straßenfest wird abgeblasen

Anwohner planen ein Straßenfest und suchen per Flugblatt freiwillige Helfer für die Organisation. Die örtliche Zeitung berichtet und nennt vier Ansprechpartner mit Namen und Telefonnummern. Die Redaktion veröffentlicht außerdem die Bankverbindung und den Namen einer Anwohnerin, die für das Einsammeln der Teilnehmerbeiträge zuständig ist. Der Zusteller der Zeitung, der auch die Anwohner dieser Straße beliefert, ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Er habe während seines morgendlichen Zustellrundgangs ein Flugblatt mit der Ankündigung des Straßenfestes gefunden und das Blatt gescannt, um es dann an die Redaktion zu schicken. Diese habe das Thema aufgegriffen und die personenbezogenen Daten aus dem Flugblatt veröffentlicht. Der Zusteller und Beschwerdeführer teilt mit, er habe die Redaktion ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er mit der Planung des Nachbarschaftsfestes nichts zu tun habe. Die Angabe der personenbezogenen Daten ohne Rückfrage bei den Betroffenen verstoße gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte). Die in dem Artikel und auf dem Flugblatt genannte Frau, deren Bankverbindung auf dem Flugblatt und im Artikel genannt worden sei, habe sich bei der Zeitung nach dem Namen des Informanten erkundigt. Der sei ihr von der Redaktion ohne vorherige Information des betroffenen Beschwerdeführers genannt worden. Die Frau habe daraufhin gegen den Mann Strafanzeige erstattet. Die Redaktion habe damit den Beschwerdeführer fahrlässig einer Strafverfolgung ausgesetzt und ihn in seinem guten Ruf geschädigt. Mit dem Verlust an Trinkgeldern sei ihm auch ein materieller Schaden entstanden. Er erwarte eine Schadensersatzzahlung in der Größenordnung eines Monatsgehalts der Chefredakteurin. Diese beantwortet die Beschwerde und bedauert Fehler der Redaktion. Die Vorwürfe des Zeitungszustellers seien berechtigt. Eine Mitarbeiterin der Redaktion habe die im Flugblatt genannte Frau gefragt, ob sie die Kontonummer veröffentlichen dürfe, aber keine Antwort bekommen. Dass die Bankverbindung dann doch abgedruckt worden sei, könne man nicht mehr nachvollziehen. Die Berichterstattung habe zur Folge gehabt, dass das Straßenfest schließlich abgesagt worden sei.