Nr. 27 ist das Bild mit dem toten Michael Jackson
Foto war offizielles Beweismittel in einem US-Gerichtsprozess
Ein Nachrichtenmagazin berichtet in seiner Online-Ausgabe unter der „Überschrift Bilder von Michael Jacksons Leiche im Gerichtssaal“ über den Prozess gegen den Arzt des Popstars. Der Staatsanwalt zeigt während des Prozesses ein Bild des Toten, auf einer Krankenhausbahre liegend. Es wird als Nummer 27 einer Fotostrecke gezeigt, die dem Bericht beigestellt ist. Die Unterschrift lautet: „Dieses Bild des toten Michael Jackson zeigte die Anklagebehörde zum Prozessbeginn vor Gericht“. Ein Leser des Magazins sieht durch die Veröffentlichung Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht des „King of Pop“ verletzt. Der Tod gehöre zur Intimsphäre. Es sei deshalb nicht zu akzeptieren, wenn ein Bild von der Leiche Michael Jacksons veröffentlicht werde. Die Chefredaktion des Nachrichtenmagazins weist auf den Ausnahmecharakter des Todesfalles von Michael Jackson hin. Ein besonderer Fall sei auch der Prozess gegen den Arzt des Entertainers. Die Anklagebehörde habe schon zu Prozessauftakt buchstäblich alle Register gezogen und in einer Multimedia-Show unter anderem auch das kritisierte Foto gezeigt. Das Foto sei vom Gericht offiziell herausgegeben und dann weltweit verbreitet worden. Die dargestellte Szene sei kontrolliert und bewirke eine emotionale Distanzierung. Ein solches Foto sei nicht vergleichbar mit Bildern von Unglücksfällen, auf denen Menschen in der Situation ihres Todes zu sehen seien. Die Redaktion habe sich zur Veröffentlichung entschlossen, weil das Foto im Rahmen einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gezeigt worden sei. Die Redaktion beschreibe insbesondere die Reaktionen der Prozessbeteiligten auf das Foto. Auch diese Aspekte ständen einer Einordnung als „Sensationsberichterstattung“ entgegen.