Piloten zum Sprit-Rapport nach Irland zitiert?
Ryanair-Sprecher sieht sein Unternehmen von Zeitung falsch dargestellt
„Hauptsache, billig“ – so überschreibt eine Wochenzeitung ihren Bericht über das Geschäftsmodell und die Arbeitsbedingungen bei der Fluggesellschaft Ryanair. Mehrere Passagen im Artikel veranlassen den Leiter der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens zu einer Beschwerde beim Presserat. Er sieht die Ziffern 3 (Richtigstellung) und 9 (Schutz der Ehre) des Pressekodex verletzt. Die Geschäftsstelle des Presserats merkt dazu an, dass dieser das Verfahren auf den Vorwurf des Verstoßes gegen Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht) beschränkt. Im Mittelpunkt der Erörterung stehen folgende Passagen aus dem Bericht der Zeitung: 1. Die Behauptung, es seien wegen zu hohen Kerosinverbrauchs schon Piloten zum Rapport nach Irland zitiert worden. 2. Die Behauptung, Mitarbeiter setzten sich zum ersten Mal in der Unternehmensgeschichte zur Wehr und organisierten sich. 3. Die Darstellung, dass ein Pilot mit dem Pseudonym „Jakob Schneider“ seit kurzem viel höhere Sozialabgaben zahlen müsse, weil er wegen neuer gesetzlicher Regelungen dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliege. Diese Behauptungen weist der Unternehmenssprecher als unwahr zurück. Die Zeitung lässt sich von einem Anwalt vertreten. Der unterfüttert die Angaben der Redaktion mit einer detaillierten Schilderung der Vorgänge.