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Erfahrungen am Rand der „Wagenburg“

Berichterstattung über eine Sinti-Gruppe ist keine Diskriminierung

Eine Sinti-Gruppe hat sich mit etwa 30 Wohnwagen auf dem Schützenplatz einer Stadt niedergelassen. Darüber berichtet die örtliche Zeitung. Viele Touristen überlegten es sich mittlerweile zweimal, ehe sie ihren Wohnwagen in der Nachbarschaft der „Wagenburg“ abstellen. Die klassischen Camping-Gäste seien verunsichert. Die Redaktion berichtet von einem campenden Ehepaar, das nach eigener Darstellung schon viele schlechte Erfahrungen gemacht hat. Der Mann berichtet, dass Gräben und Gebüsch oft als Toiletten missbraucht würden. Am schlimmsten sei der überall herumliegende Müll. Eine Vertreterin der Stadt äußert sich ebenfalls. In der Verwaltung habe man nichts dagegen, dass die Sinti auf dem Platz campierten. Weder habe man dort schlechte Erfahrungen gemacht noch irgendwelche Beschwerden erhalten. Ein Leser der Zeitung hält den Bericht für diskriminierend nach Ziffer 12 des Pressekodex. Es sei offensichtlich überhaupt nichts passiert. Trotzdem werde den Sinti eine für den städtischen Tourismus schädigende Wirkung nachgesagt. Auch die Aussage eines Campers, Gräben und Gebüsch würden als Toiletten missbraucht, schiebe man den Sinti in die Schuhe. Der Chefredakteur der Zeitung entgegnet, der kritisierte Beitrag arbeite nicht mit rassistischen Stereotypen. Die Redaktion habe vielmehr die Stimmungslage auf dem bei Touristen beliebten Schützenplatz wiedergegeben. Dies sei legitim. Die Zeitung habe dargestellt, warum sich zum fraglichen Zeitpunkt kaum andere Touristen auf dem Platz aufhielten.