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Karikatur: Netanjahu träufelt Gift auf ein Brot

Chefredaktion würde die Zeichnung nicht noch einmal abdrucken

Israels Regierungschef Netanjahu sitzt auf einer Parkbank und träufelt aus einer mit einem Totenkopf und dem Label „Siedlungsbau“ beschrifteten Flasche eine wohl giftige Flüssigkeit auf ein Stück Brot. Dieses ist offensichtlich für eine mit auf der Bank sitzende (Friedens-)Taube gedacht. Auf deren Federn ist der Begriff „Nahost-Friede“ zu lesen. Es ist eine Karikatur, die hier beschrieben wird. Sie erschien in einer Regionalzeitung gedruckt und online. Unter der Karikatur steht ein Zitat von Georg Kreisler: „Geh´n mer Tauben vergiften im Park“. Eine Leserin der Zeitung hält die Karikatur für antisemitisch und wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Der Name von Georg Kreisler werde missbraucht – das ist ein weiterer Vorwurf, den die Frau erhebt. Die Leserin sieht Ziffer 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) verletzt. Der Presserat eröffnet das Beschwerdeverfahren nur hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen Ziffer 12 (Diskriminierung). Die Rechtsvertretung der Zeitung beruft sich auf die Meinungs- bzw. Kunstfreiheit. Ein beleidigender oder antisemitischer Charakter sei in der Karikatur nicht zu entdecken. Das sei vom Zeichner auch nicht beabsichtigt gewesen. Dieser stellt in seiner Stellungnahme unter anderem fest: „Kurz nach den Gesprächen israelischer und palästinensischer Unterhändler in Washington erklärt die israelische Regierung, den Siedlungsbau im Westjordanland intensivieren zu wollen. Das ist Gift für das Streben nach einer friedlichen Lösung, also Gift für die (potentielle) Friedenstaube, und da fiel mir ganz einfach dieser Text von Georg Kreisler ein. (…) Sollte ich die Gefühle jüdischer Menschen, insbesondere Angehöriger der Familie Kreisler verletzt haben, so tut mir das von Herzen leid.“ Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, dass diese Entschuldigung des Urhebers der Karikatur sowie eine Stellungnahme der Chefredaktion in einem Artikel der „Jüdischen Allgemeinen“ abgedruckt worden seien. Auszug aus diesem Beitrag: „Die (…) Zeitung hingegen kann in der Karikatur keine antisemitischen Vorurteile erkennen. Dennoch bereut das Blatt inzwischen den Abdruck dieser Zeichnung.“ Sie würde die Karikatur nicht noch einmal veröffentlichen.