Artikel von 2003 wird heute noch bereit gehalten
Beschwerdeführer sieht sich bei der Jobsuche dadurch benachteiligt
Unter der Überschrift „Deutsche Gastarbeiter“ veröffentlicht eine Großstadtzeitung 2003 einen Beitrag über Deutsche, die im europäischen Ausland neue Arbeit finden. Vorlage für die Geschichte ist der Fall des namentlich genannten Beschwerdeführers. Über ihn berichtet die Zeitung, dass er 23 Monate lang arbeitslos gewesen sei und nun Arbeit im schwedischen Halmstadt gefunden habe. 2010 ist der Artikel immer noch im Online-Archiv der Zeitung zu finden. Gibt man den Namen des Mannes in die Suchmaschine Google ein, erscheint ein Anreißer, aus dem hervorgeht, dass der Beschwerdeführer 23 Monate lang arbeitslos gewesen sei. Dieser hält es für unzulässig, den Artikel im Online-Archiv weiterhin bereitzuhalten. Er habe Nachteile bei der Jobsuche. Hintergrund des Berichts sei gewesen, dass er im September 2003 einer Journalistin ein Interview gegeben habe. Daraus sei ein Artikel entstanden, der erschienen sei, ohne dass er den Text autorisiert habe. Der Beschwerdeführer gibt an, dass er nicht – wie im Artikel behauptet – 23 Monate lang arbeitslos gewesen sei, bevor er nach Schweden auswanderte. Er bereut, seinerzeit das Interview gegeben zu haben, ohne die Konsequenzen absehen zu können. Ihm gehe es vor allem darum, dass der Artikel künftig nicht mehr über Google aufgerufen werden könne. Die Rechtsabteilung des Verlages ist sich unklar darüber, ob der Beschwerdeführer zum Ausdruck bringen möchte, dass er nicht 23 Monate lang durchgängig arbeitslos gewesen oder insgesamt betrachtet weniger als 23 Monate lang arbeitslos gewesen sei. Dass er überhaupt nicht arbeitslos war, hält die Rechtsabteilung für unwahrscheinlich, da es sonst 2003 nicht zu diesem Interview gekommen wäre. Unbestritten sei, dass das Telefoninterview seinerzeit geführt worden sei. Die Redakteurin erinnere sich noch gut an den Vorgang und gebe an, dass eine Autorisierung des Textes nicht vereinbart worden sei. (2010)