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Kein Fall von unlauterer Recherche

Lehrbeauftragter einer Universität ist auch als freier Journalist tätig

Ein Lehrbeauftragter einer Universität wendet sich mit acht Fragen zum Trennungsgrundsatz an die Chefredaktion einer Jugendzeitschrift. Er stellt sich im Anschreiben als Leiter eines am Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaft stattfindenden „Medienseminars Print“ vor. Die Studierenden seien bei der Durchsicht einer Ausgabe der Zeitschrift und deren Homepage auf die gestellten Fragen zur Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten gestoßen und bäten nunmehr um Beantwortung. Zwei Monate später schreibt der Lehrbeauftragte die Abteilung Unternehmenskommunikation des Verlages an und bittet – unter Hinweis auf das vorangegangene Schreiben an die Chefredaktion der zum Verlag gehörenden Zeitschrift – um die Beantwortung seiner Fragen. Bei dieser Gelegenheit weist er darauf hin, dass er auch freier Journalist ist und für eine journalistische Fachzeitschrift schreibe. Der Verlag antwortet umgehend. Er schließt seinen Brief mit dem Hinweis, dass – falls der Journalist wörtlich oder sinngemäß Aussagen aus diesem Brief wiedergeben wolle – dies unter dem Vorbehalt der schriftlichen Zustimmung stehe. In der nächsten Ausgabe der journalistischen Fachzeitschrift erscheint ein Artikel zum Thema Schleichwerbung aus der Feder des Lehrbeauftragten/Freien Journalisten. Er bezieht sich auf das Schreiben des Verlages und teilt mit, dass daraus nur mit schriftlicher Genehmigung zitiert werden dürfe. Ansonsten müsse er mit Konsequenzen rechnen. Der Verlag der Jugendzeitschrift sieht im Vorgehen des Autors eine unlautere Recherche. In seiner ersten Anfrage an die Chefredaktion der Jugendzeitschrift habe er sich nicht als Journalist zu erkennen gegeben. Er habe seine universitäre Lehrtätigkeit vorgeschoben, um verdeckt journalistische Recherchen zu betreiben. Weiterhin gebe der Artikel die Ausführungen der Abteilung Unternehmenskommunikation nicht korrekt wieder. Von „Konsequenzen“ sei nicht die Rede gewesen. Der Verlag spricht von einer erfundenen Drohung. Der Chefredakteur der Fachzeitschrift teilt mit, der freie Journalist habe korrekt gearbeitet. Seinen Brief an die Jugendzeitschrift habe er als Lehrbeauftragter der Universität geschrieben. Erst Monate später sei er beauftragt worden, einen Artikel über das Thema Schleichwerbung zu schreiben. Auch der Autor nimmt Stellung. Er betont, dass er seine Tätigkeiten als Dozent für Journalistik sowie als freier Journalist nach außen hin völlig transparent mache.