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Furchtbare Realität kann gezeigt werden

Beschwerdeausschuss: Opfer dürfen nicht erneut zu Opfern werden

„Diese verfluchte Todes-Treppe" – damit überschreibt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung eine Fotostrecke, auf der insbesondere die Szenerie um die schmale Nottreppe auf dem Areal der Duisburger Loveparade zu erkennen ist. Einige der Opfer, die sich gerade in höchster Not retten oder gerettet werden, werden gezeigt. Vor allem die Rettung einer Frau wird minutiös dargestellt. Ihr Gesicht ist lediglich auf einem der sieben Fotos gepixelt. Der Beschwerdeführer – ein Nutzer des Internetportals – sieht Menschen, die um ihr Leben kämpfen, zur Schau gestellt und damit in ihrer Menschenwürde verletzt. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist die Vorwürfe zurück. Die Veröffentlichung dokumentiere ein Ereignis von überragendem öffentlichem Interesse. Dies sei grausam, doch gelte, dass nicht die Darstellung, sondern die ihr zugrunde liegende Realität brutal sei. Auf den Fotos würden die abgebildeten Personen weder systematisch öffentlich herabgewürdigt noch gehe die Zeitung mit ihnen in unerträglicher Weise um. Die Fotostrecke gebe mit Hilfe zahlreicher Aufnahmen lediglich wahrheitsgetreu die Situation vor Ort wieder. Es werde gezeigt, inwiefern eine kleine, unscheinbare Treppe zum einzigen Ausweg und zur schrecklichen Todesfalle zugleich für viele Menschen geworden sei. (2010)