Video-Sequenzen von einem Zugunglück
Die gezeigten Personen sind nicht eindeutig identifizierbar
In der Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung erscheint das Video einer Nachrichtenagentur von einem Zugunglück in Spanien vom gleichen Tag. Die veröffentlichten Ausschnitte zeigen mit Tüchern bedeckte Leichen. In einer Sequenz ist das Gesicht eines mutmaßlich Toten aus der Entfernung zu sehen. Die Gesichtszüge sind undeutlich erkennbar. Eine andere Szene zeigt, wie eine Frau mit dem Kopf voran und auf dem Rücken liegend aus dem zertrümmerten Zug geborgen wird. Sie liegt auf einer Trage. Den linken Arm scheint sie noch zu bewegen, der rechte hängt schlaff herunter. Zu Beginn des Films und am Ende sind sekundenlange Aufnahmen der mit Tüchern bedeckten Toten zu sehen, die um die Unglückstelle herumliegen. Zum Teil sind die nackten Beine der Opfer zu sehen. Der Beschwerdeführer – ein Nutzer des Online-Portals – sieht presseethische Grundsätze verletzt. Das Video zeige Leichen, deren Gesichter eindeutig erkennbar seien. Er bezeichnet den Film als unangebracht, unethisch und geschmacklos. Er sei für Kinder ungeeignet. Resümee des Beschwerdeführers: Sensationshascherei. Die Rechtsvertretung der Zeitung sieht keinen Grund für eine Beschwerde. Die Identität der Opfer des Zugunglücks werde in dem Video nicht preisgegeben. Soweit Personen erkennbar seien, handele es sich um Helfer oder Journalisten. Sofern Verunglückte erkennbar seien, handele sich nicht um Leichen, sondern um Verletzte. Um die Tragweite des Unglücks nachvollziehen zu können, sei die damals tagesaktuelle Darstellung der Rettungs- und Bergungsvorgänge erforderlich gewesen. Den Vorwurf der Sensationshascherei weist die Zeitung entschieden zurück. Sie verkenne nicht, dass die Darstellung möglicherweise als zu realistisch und zu drastisch empfunden werden könnte. Das Video sei wenige Stunden nach der Veröffentlichung entfernt worden und durch das Video einer anderen Nachrichtenagentur ersetzt worden.