Zeitung lässt Transparenz vermissen
Hinweis auf Beteiligungsverhältnisse an Ticket GmbH fehlt
Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung stellt die neue Website eines Online-Ticket-Shops ausführlich vor. Auch der entsprechende Link wird genannt. Ein Nutzer des Internet-Auftritts kritisiert, dass der Beitrag keinen Hinweis darauf enthält, dass die Zeitung Mitgesellschafter des Ticket-Shops ist. Die Veröffentlichung habe keinerlei Nachrichtenwert und sei nur aus Werbegründen publiziert worden. Die Rechtsvertretung der Zeitung widerspricht dem Beschwerdeführer, der von der unrichtigen Tatsache ausgehe, dass die Zeitung eine Beteiligung an der Ticket GmbH halte. Weniger als 25 Prozent halte eine AG der örtlichen Tageszeitungen. Widerspruch kommt auch wegen der Feststellung des Beschwerdeführers, der kritisierte Beitrag habe keinen Nachrichtenwert und sei aus Werbegründen ins Netz gestellt worden. Die Leser seien darüber unterrichtet worden, dass einer der größeren Ticket-Shops einen neuen Online-Auftritt habe. Dies erleichtere den Zugang und die Ticketbestellung. In der Berichterstattung sei genau diese Neuigkeit dargestellt worden. Die Zeitung habe die vereinfachte Bedienung ebenso beschrieben, wie die Möglichkeit, bestellte Karten zurückzugeben. Letzteres habe es zuvor nicht gegeben.