Duisburg nicht mit Winnenden zu vergleichen
Massenveranstaltungen bergen immer auch ein theoretisches Risiko
Eine Boulevardzeitung veröffentlicht gedruckt und online eine Fotostrecke mit einigen der Opfer der Loveparade-Tragödie von Duisburg. Dargestellt sind die jungen Leute mit Vornamen, abgekürzten Nachnamen, Alter, häufig auch mit Hinweisen auf ihren Beruf, Wohnort und weiteren Details zu ihrem Leben. Dazu liegen dem Presserat 13 Beschwerden vor. Sie alle richten sich gegen die Darstellung der Opfer in identifizierender Weise. Alle sehen die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen verletzt. Einige der Beschwerden richten sich auch dagegen, dass die Zeitung die Fotos offensichtlich aus Facebook und anderen sozialen Netzwerken herauskopiert hat und dies ohne Einwilligung der Hinterbliebenen. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist die Vorwürfe zurück, gegen presseethische Grundsätze verstoßen zu haben. Zwar hätten die Opfer von Unglücksfällen einen Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens, doch könnten Ausnahmen bei Personen der Zeitgeschichte oder in Fällen mit besonderen Begleitumständen gerechtfertigt sein. Die Tragödie von Duisburg sei jedoch der schwerste und aufsehenerregendste Unglücksfall dieses Jahrzehnts in Deutschland. Dieser sei von besonderem öffentlichem Interesse geprägt. Im vorliegenden Fall seien die Abbildungen der Opfer angemessen und zurückhaltend gestaltet. (2010)