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Zeitung zeigt Mann mit heruntergelassener Hose

Redaktion spielt sich mit ihrem Bericht als „strafende Instanz“ auf

„Zur Strafe zeigt (…, die Zeitung, d. Red.) den Suffkopp mit heruntergelassener Hose“ – so überschreibt ein Blatt seinen Bericht über die Festnahme eines flüchtigen Unfallfahrers durch die Polizei. Auf einem Foto ist der Mann zu sehen, der mit tiefergehängter Hose kurz nach dem Unfall einem menschlichen Bedürfnis folgt. Der Betroffene wird als Helmut G. (47) bezeichnet. Auf einem weiteren Foto sind die Unfallautos zu sehen. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung eine Verletzung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte des Unfallfahrers. Die Darstellung sei zudem ehrverletzend. Der Beschwerdeführer kritisiert auch, dass sich die Redaktion als „strafende Instanz“ aufspiele. Die Rechtsabteilung des Verlages sieht keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Mannes. Er sei nicht identifizierbar. Das Gesicht sei nicht zu erkennen und der Name sei vollständig geändert worden. Auch seien auf dem Bild keinerlei Merkmale zu sehen, die zu einer Identifizierung führen könnten. Die Darstellung verletze zudem nicht die Menschenwürde. Die Veröffentlichung eines Fotos, auf dem ein Mann mit heruntergelassener Hose zu sehen sei, sei nicht von vornherein als menschenverachtend zu bewerten. Die Rechtsabteilung wehrt sich auch gegen den Vorwurf, dass die Redaktion sich als „strafende Instanz“ aufspiele. Die oben zitierte Textpassage lasse verschiedene Deutungen zu. Der Leser werde sie so auffassen, dass darin keine Anmaßung der Zeitung zu sehen sei. Vielmehr sollte eine soziale Ächtung von Trunkenheit im Straßenverkehr zum Ausdruck kommen. Die Zeitung glaubt, mit der Veröffentlichung einen Beitrag zur Stärkung des Bewusstseins für Normen und gesellschaftliche Werte geleistet zu haben.