Suizid unter einer Straßenbahn
Zeitung schildert die näheren Umstände des tragischen Geschehens
Ein Mann (49) lässt sich in Suizid-Absicht von einer Straßenbahn überfahren. Sein Kopf wird dabei abgetrennt und liegt neben den Gleisen. Die örtliche Zeitung berichtet über das tragische Geschehen. Sie zitiert einen Hauptkommissar. Danach habe sich der Mann unter das vierte Drehgestell der Straßenbahn gelegt. Beim Anfahren sei der Kopf abgetrennt worden. Ein Leser der Zeitung sieht die gebotene Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen verletzt. Bei Suizid sei öffentliches Interesse nicht berührt. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, die Redaktion verzichte üblicherweise auf die Berichterstattung über Selbsttötungen, es sei denn, dass sie sich in der Öffentlichkeit abspielten oder Dritte zu Schaden kämen. Im vorliegenden Fall jedoch sei das Ereignis in aller Öffentlichkeit an einer viel frequentierten Straßenbahnhaltestelle in einem belebten Stadtteil von vielen Menschen beobachtet worden. Danach hätten umfangreiche Bergungsarbeiten begonnen. Der Vorfall habe auch weithin spürbare Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr gehabt. Vor diesem Hintergrund habe sich die Redaktion zur Berichterstattung entschlossen. Diese sei nicht identifizierend gewesen. Die Zeitung habe auch nicht über ein mögliches Motiv des Mannes spekuliert, sondern sich auf die Wiedergabe einer Aussage der Polizei beschränkt. Einen vergleichbaren Fall habe es in der Stadt noch nicht gegeben.