„Stadt bleibt nicht auf den Kosten sitzen“
Hauptamtsleiterin wehrt sich gegen Vorwurf der Opposition
Der juristische Streit um einen Windpark ist Thema der Berichterstattung in einer Regionalzeitung. Der Park war vom Landesverwaltungsamt genehmigt worden. Gegen diese Genehmigung klagte die Stadt. Der Chef der Opposition im Stadtrat hält den Marathon durch die Gerichtssäle für Geldverschwendung. Er äußert sich so: „Auf einem Großteil der Kosten für die Verfahren bleibt die Stadt sitzen, weil sie regelmäßig unterliegt“. Beschwerdeführerin in diesem Fall ist die Leiterin des Hauptamtes der Stadt. Sie sieht in der zitierten Textpassage einen Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Sie stelle den Sachverhalt falsch dar. Es seien mehrere Prozesse im Gang. Davon habe die Stadt zwei gewonnen. Im Hauptsacheverfahren sei noch nicht entschieden worden. Die Kosten trage bisher der Windparkbetreiber. Der Chefredakteur der Zeitung weist darauf hin, dass die Stadtverwaltung eine faire Recherche beklage, obwohl sie die Redaktion massiv behindert habe, den Sachverhalt zu recherchieren. Die Stadtverwaltung habe keine Informationen herausgegeben und trotz wiederholter Aufforderung nicht auf schriftlich formulierte Fragen geantwortet. Der kritisierte Bericht sei auf Informationen durch einen Stadtrat aus einer nichtöffentlichen Sitzung zurückzuführen. Dessen Aussagen seien nicht zu verifizieren gewesen, weil der Bürgermeister trotz Nachfrage keine Angaben über die Sitzung gemacht habe. Die Redaktion habe deshalb die Auseinandersetzung um den Windpark außerhalb der Stadtverwaltung recherchiert. Die Leitung der Stadtverwaltung habe zwar Recht, wenn sie mitteilt, dass sie zwei Prozesse gewonnen habe. Zwei andere Verfahren jedoch habe sie verloren. (2011)