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Chefredakteur ärgert sich über Leserbrief

Beschwerdeführer: “Oberbürgermeisterin in primitivster Weise diffamiert“

In einer Regionalzeitung erscheint ein Leserbrief, in dem der Einsender die Haltung der Oberbürgermeisterin zum geplanten Baustart einer Brücke kritisiert. Wörtliche Passage: „Bei Frau (…) ist der Krebs wahrscheinlich schon im Kopf angekommen. Anders kann man so ein arrogantes und dummes Verhalten nicht erklären.“ Ein Leser der Zeit beklagt, dass die Oberbürgermeisterin in primitivster Weise diffamiert worden sei. Hintergrund sei, dass die Kommunalpolitikerin eine schwere Krebserkrankung gut überstanden habe und wieder im Amt sei. Durch die Veröffentlichung des Briefes distanziere sich die Redaktion nicht von seinem Inhalt. Sie begebe sich damit auf das Niveau des Einsenders. Er habe sich sehr über diesen Leserbrief geärgert, teilt der Chefredakteur der Zeitung in seiner Stellungnahme mit. Normalerweise würden Leserbriefe redigiert, so dass Äußerungen wie in diesem Fall gestrichen würden. Das sei auch hier so gewesen. Leider sei die Textpassage dann aufgrund eines Versehen doch erschienen. Für die Veröffentlichung habe er sich bei der Oberbürgermeisterin noch am gleichen Tag und bei den Lesern in der nächsten Ausgabe entschuldigt. Überdies habe er den Vorgang zum Anlass genommen, in der Redaktionskonferenz auf einen korrekten, den Regeln des Presserats entsprechenden Umfang mit Leserbriefen zu verweisen.