Exklusiv-Interview war nicht exklusiv
Heidi Klum äußerte sich auf einer öffentlichen Pressekonferenz
Eine Lifestyle-Zeitschrift kündigt einen Beitrag über Heidi Klum auf der Titelseite so an: „Exklusiv-Interview Heidi Klum – ist sie wirklich wieder schwanger? Der große Liebesbeweis ihres Freundes und warum Heidi deshalb ihr Leben umkrempelt.“ Die Veröffentlichung im Innenteil ist überschrieben mit: „Exklusiv – ist sie wirklich wieder schwanger?“ Im Text wird mitgeteilt, dass Heidi Klum der Zeitschrift exklusiv auf die Frage nach einem Ring verraten habe, dass dieser ein Geschenk von ihrem Freund sei. Im Hinblick auf eine Schwangerschaft heißt es im Beitrag, dass kaum noch jemand im Umfeld des Models ausschließe, dass Heidi ihrem neuen Freund seinen größten Wunsch, mit ihr ein Baby zu haben, erfüllen werde. Die Zeitschrift schreibt weiter, dass Heidi Klum in ihren letzten Beziehungen immer sehr schnell schwanger geworden sei. Außerdem sei sie in letzter Zeit deutlich ruhiger geworden. Statt pausenlos von einem Projekt zum nächsten zu hetzen, stehe die Familie für sie noch mehr im Vordergrund. Heidi Klums Rechtsvertretung sieht unwahrhaftige und falsche Darstellungen in der Berichterstattung. Es habe kein Exklusivinterview gegeben. Heidi Klum habe lediglich im Rahmen einer PR-Aktion öffentlich auf die Frage nach einem Ring an ihrem Finger geantwortet. Zu einer Schwangerschaft, einem Liebesbeweis und einem Umkrempeln ihres Lebens habe sie sich überhaupt nicht geäußert. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift widerspricht. Es habe sehr wohl ein Exklusivinterview am Rande einer Veranstaltung in Los Angeles gegeben. Dabei sei Heidi Klum von Journalisten befragt worden und habe Auskünfte erteilt. Die Redaktion habe sich dabei auf konkrete Äußerungen gestützt. Die Frage nach dem Ring sei von einem Redakteur der Zeitschrift gestellt worden. Daher könne von einem „Interview“ gesprochen werden. Den Zusatz „Exklusiv“ bewertet die Zeitschrift in diesem Zusammenhang als zulässig. Im Übrigen sei die Passage über eine denkbare Schwangerschaft mit einem Fragezeichen versehen worden. Abschließend weist die Rechtsvertretung darauf hin, dass die Parteien sich wegen der Veröffentlichung bereits außergerichtlich und abschließend geeinigt hätten.