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Vermisster durch Suizid ums Leben gekommen

Lokalausgabe berichtet, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen

Unter der Überschrift „Vermisster verunglückte tödlich“ berichtet eine Regionalzeitung über einen Verkehrsunfall. Ein als vermisst gemeldeter junger Mann war mit seinem Auto tödlich verunglückt. Der Bericht enthält seinen Namen, sein Alter und seinen Wohnort. Sein schwarzer Geländewagen sei gegen einen Brückenpfeiler geprallt und anschließend mehrere Meter weit in ein Gebüsch geschleudert worden. Die Redaktion berichtet von Vermutungen „in Polizeikreisen“, es gebe Anzeichen für einen Suizid. Der Bericht enthält ein großes Foto des zerstörten Wagens. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen. Die Nennung des Namens des Unfallopfers und die Spekulation über eine Selbsttötung seien unzulässig. Des Weiteren verletze der Beitrag Ziffer 1 des Pressekodex. Die Angabe nämlich, dass laut Polizeikreisen einige Indizien auf einen Suizid hinwiesen, lege nahe, dass es sich bei dem gesamten Bericht um das Ergebnis von Spekulationen handele. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist auf den Wunsch der Polizei hin, mit Hilfe der Presse den Verbleib des vermissten jungen Mannes zu klären. Zwei Tage nach dem Fahndungsaufruf habe sich der tödliche Unfall ereignet. Über dieses Aufsehen erregende Ereignis habe die Redaktion berichten müssen. In diesem Zusammenhang sei es korrekt gewesen, die Leser darüber zu informieren, dass der Unfalltote der zuvor mit Hilfe der Zeitung gesuchte Vermisste gewesen sei. Dass es sich bei dem Ereignis um eine Selbsttötung gehandelt habe, sei berichtet worden, um klarzustellen, wie es an dieser Stelle überhaupt zu einem Unfall habe kommen können. Der Suizid als Unfallursache sei nicht als Tatsache dargestellt worden, obwohl die Erkenntnisse der Polizei kaum einen Zweifel daran zugelassen hätten. Um den Betroffenen auch posthum zu schützen, habe man diesen Umstand allerdings in sehr abgeschwächter Form berichtet. Der Beitrag sei in einer Lokalausgabe mit etwa 8000 Lesern veröffentlicht worden, für die der Tod des jungen Mannes ohnehin Tagesgespräch gewesen sei. Aus Sicht dieser Leser wäre es sonderbar gewesen, auf den wahrscheinlichen Suizid-Hintergrund des Ereignisses nicht hinzuweisen.