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Mutmaßlicher Islamist bewacht Flughafen

Boulevardzeitung zeigt den Mann mit zwei unverpixelten Fotos

Die Regionalausgabe einer Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Dieser Islamist bewachte den BER!“ über einen mutmaßlichen Islamisten, der als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma auf einer Baustelle des neuen Berliner Flughafens (BER) eingesetzt war. Der als „Florian L. (21)“ bezeichnete Mann werde vom Landeskriminalamt Berlin als „Gefährder“ eingestuft. Im Artikel wird die Vermutung geäußert, dass es ihm darum gegangen sei, Sicherheitslücken auf der Baustelle auszuspionieren. Die Zeitung druckt sowohl auf der Titelseite als auch im Innern des Blattes unverfremdete Fotos des Mannes ab. Ein Leser der Zeitung ist der Ansicht, dass der Artikel gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.1, des Pressekodex verstoße. Fotos des Mannes würden unverpixelt im Kontext potentieller Aktivitäten abgebildet, ohne dass konkrete Ermittlungen gegen ihn liefen oder Anklage erhoben sei. Die Rechtsabteilung des Verlages ist der Auffassung, dass die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten hinter das überragende öffentliche Informationsinteresse zurückträten. Der Mann sei den Behörden als Islamist und potentieller Gefährder bekannt. Er habe in einem hochsensiblen Bereich des im Bau befindlichen Flughafens gearbeitet und sei dort durch einen gezielten Zugriff des Hauptzollamtes Potsdam in Abstimmung mit dem LKA Berlin, dem Verfassungsschutz und dem Bundesinnenministerium festgesetzt worden. Angesichts des überragenden Informationsinteresses verstoße die Abbildung des Festgenommenen nicht gegen presseethische Grundsätze. Dass von schützenswerten Interessen des Abgebildeten keine Rede sein könne, ergebe sich unmittelbar aus einem Interview, das er ein paar Wochen nach der Berichterstattung einem Mitarbeiter der Zeitung gegeben habe. Darin wird der Mann mit den Worten zitiert: „Der Rummel in den Medien hat mir nichts ausgemacht. Ich kann damit leben, öffentlich gezeigt zu werden.“