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Anruf geriet „ein wenig verunglückt“

Journalist wollte kostenlos Mieträder für eine Ruhrgebietstour

Der Beschwerdeführer in diesem Fall ist Mitarbeiter einer Fahrradvermietung im Ruhrgebiet. Er sei von einem freien Journalisten angerufen worden, der gefordert habe, ihm kostenfrei Leihräder zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug werde er den Verleih in einem Reiseartikel erwähnen. Er habe dieses Ansinnen per SMS abgelehnt. Darauf habe ihm der Journalist drohend auf die Mailbox gesprochen. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass der Journalist eine Vergünstigung von ihm gefordert habe. Er sei entsetzt über dessen Verhalten. Auf Nachfrage teilt der Beschwerdeführer ergänzend mit, dass beim ersten Anruf auf seine Mailbox der Beschwerdegegner sich ihm als Reisejournalist vorgestellt habe. Er schreibe an einem Reiseführer über Nordrhein-Westfalen. In den nächsten Tagen solle eine Tour in Gelsenkirchen stattfinden. Dafür hätte er gern zwei Mieträder. Im Gegenzug werde der Fahrradverleih im Reiseführer erwähnt werden. Der freie Journalist räumt ein, sein Ton am Telefon sei möglicherweise „ein wenig verunglückt“ gewesen. Von einer Drohung jedoch könne keine Rede sein. Er hätte es allerdings für normal gehalten, dass der Fahrradverleih-Mitarbeiter ihn nach seiner ersten freundlichen Anfrage angerufen hätte. Dass dieser stattdessen eine mehr oder weniger anonyme SMS geschickt habe, hätte ihn geärgert. Daher sei sein zweiter Anruf möglicherweise leider etwas „patzig“ ausgefallen.