Verdeckte Recherche in diesem Fall zulässig
Redakteurin schildert einen Besuch bei Scientology Frankfurt
Unter der Überschrift „Hinter den Türen von Scientology“ berichtet eine Regionalzeitung über die Eindrücke, die die Autorin des Beitrages bei einem Besuch bei Scientology Frankfurt gewonnen hat. Die Betreuerin der Journalistin während dieses Besuches ist in diesem Fall die Beschwerdeführerin. Sie kritisiert, dass die Autorin sich während des Besuchstermins nicht als Journalistin zu erkennen gegeben hat. Einer Journalistin gegenüber hätte sie ihre persönliche Lebensgeschichte – wie geschehen – nicht geschildert. Zur Berichterstattung selbst: Es sei falsch, dass Scientology in 13 von 16 Bundesändern vom Verfassungsschutz beobachtet werde. Dies sei nur in sechs Bundesländern der Fall. Weiterhin würden mehrere Zitate aus einer Scientology-Info-Schrift aus dem Zusammenhang gerissen wiedergegeben. Der Chefredakteur der Zeitung betont, dass die Redakteurin vor Ort keine falschen Angaben über ihre Identität gemacht habe. Sie und ihre begleitende Kollegin hätten lediglich ihren Beruf nicht genannt. Sie seien auch nicht danach gefragt worden. Sollte der Presserat dies bereits als verdeckte Recherche einstufen, so berufe er sich auf den zweiten Satz der Richtlinie 4.1. Dieser stelle klar, dass eine solche in Einzelfällen gerechtfertigt sei. Ein solcher Fall der zulässigen verdeckten Recherche liege hier vor. Es gebe ein großes öffentliches Interesse an Scientology, da die Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet werde. Unter diesem Vorzeichen sei es geradezu geboten, einen unverstellten Blick auf das Erscheinungsbild dieser Organisation zu gewinnen. Hätte sich die Redakteurin als Pressevertreterin zu erkennen gegeben, hätte Scientology mit Sicherheit einen schönfärberischen Termin angesetzt. Der Chefredakteur betont, dass der Bericht sachlich gehalten sei. Die Redakteurin habe sich bei der Darstellung auf das Gesehene und Gehörte beschränkt und den Artikel mit großer Sorgfalt geschrieben. Zu ihrem gewissenhaften Arbeitsstil habe auch gehört, dass sie sämtliche Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern nach der Überwachung von Scientology gefragt habe. Dabei habe sie erfahren, dass dreizehn von sechzehn Ämtern Scientology beobachten. In ihrer eigenen Stellungnahme betont die Redakteurin, dass sie mit ihrem Beitrag zeigen wollte, wie Veranstaltungen von Scientology Frankfurt ablaufen und wer daran teilnehme. Das Endprodukt sollte eine Reportage über die Erfahrung sein, die jeder Bürger machen könne, wenn er dem Verein einen Besuch abstatte. Wäre sie als Pressevertreterin aufgetreten, hätte sie den Lesern keinen authentischen Einblick liefern können. Sie habe auch keine falschen Angaben zu ihrem Beruf und ihrer Identität gemacht.