Letzte Minuten im „digitalen Zeitraffer“
Zeitung veröffentlicht Fotos von tödlich endender Beziehungstat
Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Hier erschießt ein Mann gleich seine Frau.“ Die Zeitung informiert über eine Beziehungstat, bei der ein Mann offenbar seine Frau getötet hat. Eine Nachbarin hat das Geschehen mit ihrem Handy fotografiert. Zwei Fotos aus der Serie druckt die Zeitung ab. Ein Leser der Zeitung kritisiert den Beitrag. Dies sei eine Abbildung der letzten Minuten im Leben eines Menschen, dargestellt im digitalen Zeitraffer. Dies sei unmoralisch und verwerflich. Nach Darstellung der Rechtsvertretung der Zeitung habe es sich bei der Tat um ein schweres Verbrechen gehandelt, das im öffentlichen Raum vor den Augen von Anwohnern stattgefunden habe. Auf den Fotos, die die Nachbarin gemacht habe, seien Täter und Opfer nicht erkennbar. Der Text sei sachlich gehalten und beschränke sich auf die Darstellung des Hergangs, der nur durch diese Schilderung deutlich werde. Illustriert sei der Beitrag durch zwei Fotos, auf denen die Betroffenen durch Pixelung oder Augenbalken unkenntlich gemacht worden seien. Eine Verletzung der Menschenwürde von Täter und Opfer liege nicht vor. Die Ermordung eines hilflosen Opfers durch einen bewaffneten Täter sei geeignet, die kritische Auseinandersetzung mit dem Täter und dem Umständen der Tat zu fördern. Andererseits verstärke die Berichterstattung Sympathie und Mitleid mit dem Opfer.