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Redaktion lässt Fürsorgepflicht unbeachtet

Foto eines Schachspielers abgedruckt, der sich offenbar eingenässt hat

Eine Schach-Zeitschrift veröffentlicht das Bild eines Turniersiegers, der sich offensichtlich eingenässt hat. Mehrere Beschwerdeführer sehen in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex (Schutz der Ehre). Der Herausgeber der Zeitschrift betont, dass der Pressekodex bei den Mitarbeitern der Redaktion vollinhaltlich bekannt sei und beachtet werde. Bei dem kritisierten Bild handele es sich um das offizielle Siegerfoto nach einem Senioren-Schachturnier, das mit dem Einverständnis aller Beteiligten zustande gekommen sei. Die Redaktion habe dazu in der nachfolgenden Ausgabe Stellung bezogen. Im Übrigen habe das Blatt auch positive Reaktionen auf die Veröffentlichung erhalten.